Barrierefreiheit im Web

Overview

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen eine Website wahrnehmen, bedienen und verstehen können, etwa mit Screenreader, Tastatur, Bildschirmlupe oder Sprachsteuerung. Davon profitieren auch ältere Menschen, Nutzer mit kleinem Display oder in lauter Umgebung.

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C. WCAG 2.2 wurde am 5. Oktober 2023 veröffentlicht und am 12. Dezember 2024 aktualisiert; sie ergänzt neun Erfolgskriterien, darunter Fokus nicht verdeckt, Zielgröße von Bedienelementen (mindestens 24 × 24 CSS-Pixel), Alternativen zu Ziehbewegungen, einheitlich platzierte Hilfe, keine erneute Eingabe bereits gemachter Angaben und barrierefreie Authentifizierung. Das Kriterium 4.1.1 Parsing ist entfallen. WCAG 2.2 ist zugleich als ISO/IEC 40500:2025 genormt; WCAG 3 ist noch ein früher Entwurf.

Rechtlich gilt seit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können (Onlineshop, Buchung, Vertragsabschluss), dazu Bankdienstleistungen für Verbraucher, Telekommunikation, E-Books und Personenbeförderung. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss und reine B2B-Angebote fallen nicht unter die Definition, weil das Gesetz auf Verbraucherverträge abstellt. Öffentliche Stellen unterliegen schon länger der BITV 2.0 bzw. den Landesgesetzen.

How it works

WCAG ordnet die Anforderungen vier Prinzipien zu: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, mit Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA. Für Gesetze und Ausschreibungen ist in der Praxis Stufe AA maßgeblich. Umgesetzt wird das in vier Ebenen:

  1. Struktur: semantisches HTML mit echten Überschriften, Listen, Buttons und Links, Landmarks und korrekter Sprachangabe.
  2. Inhalte: Alternativtexte für informative Bilder, Untertitel und Transkripte für Videos, verständliche Linktexte, ausreichende Farbkontraste.
  3. Bedienung: vollständige Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarem Fokus, ausreichend große Klickflächen, keine Zeitlimits ohne Verlängerung, beschriftete Formularfelder mit verständlichen Fehlermeldungen.
  4. Technik: ARIA nur dort, wo HTML nicht ausreicht, und Komponenten, die mit Screenreadern getestet sind.

Geprüft wird automatisiert mit Lighthouse, axe DevTools oder WAVE und manuell mit Tastatur und Screenreader (NVDA, VoiceOver), weil Tools nur einen Teil der Kriterien erkennen. Das BFSG verlangt zusätzlich eine Erklärung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt; die Marktüberwachung übernimmt die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF).

Benefits

  • Erschließt Kundengruppen, die eine nicht barrierefreie Website schlicht nicht bedienen können.
  • Erfüllt gesetzliche Pflichten nach BFSG und vermeidet Bußgelder, die bei bestimmten Verstößen bis zu 100.000 Euro betragen können.
  • Bessere Bedienbarkeit für alle, etwa durch klare Struktur, gute Kontraste und große Bedienelemente auf Smartphones.
  • Semantisches HTML, Alt-Texte und aussagekräftige Titel helfen gleichzeitig Suchmaschinen beim Verständnis der Seite.

Practical example

Ein Onlinehändler für Gartenbedarf mit 45 Beschäftigten fällt seit Juni 2025 unter das BFSG, weil Verbraucher im Shop bestellen. Ein Audit nach WCAG 2.2 AA zeigt fehlende Formularbeschriftungen, einen nicht per Tastatur bedienbaren Warenkorb, zu schwache Kontraste und ein Bilder-Captcha. Das Team priorisiert den Bestellprozess, behebt die Mängel im Theme, veröffentlicht die Barrierefreiheitserklärung und prüft neue Funktionen künftig vor dem Livegang mit Tastatur und Screenreader.

Things to keep in mind

  • Prüfe zuerst, ob Dein Angebot unter das BFSG fällt: Verbraucher, Vertragsabschluss über Website oder App, kein Kleinstunternehmen.
  • Overlay-Tools, die per Skript Barrierefreiheit versprechen, beheben die Ursachen im Code nicht und ersetzen keine echte Umsetzung.
  • Barrierefreiheit in Ausschreibungen und Agenturverträgen als Abnahmekriterium festschreiben, etwa WCAG 2.2 Stufe AA.
  • Automatische Tests sind ein Anfang; Tastatur- und Screenreader-Tests finden die Fehler, die Kunden wirklich am Kauf hindern.
  • Die Übergangsfrist des § 38 BFSG betrifft vor allem Altverträge und Selbstbedienungsterminals, nicht die Website selbst.

Conclusion

Barrierefreiheit ist für Onlineshops und andere Verbraucherangebote seit Juni 2025 Pflicht und für alle anderen Websites eine Frage der Qualität. Orientiere Dich an WCAG 2.2 Stufe AA und baue Prüfungen fest in Entwicklung und Abnahme ein.