Microsoft 365 lässt sich nicht „out of the box“ datenschutzkonform betreiben, es erfordert aktives Customizing. Microsoft liefert die Werkzeuge (Technical & Organizational Measures), konfigurieren musst du sie als Admin selbst (Shared Responsibility).
Diese Checkliste führt dich durch die entscheidenden Ebenen: vom Vertraglichen über die Tenant-Härtung bis zu Copilot, KI und der Brücke zu NIS2.
Vom Vertrag bis zur KI: die sechs Ebenen
Ebene 1: Die rechtliche Basis
Bevor du Regler im Admin Center schiebst, muss das fundamentale Papierwerk stimmen. Ohne diese Dokumente ist der Betrieb in der EU faktisch untersagt. Hier legst du das Fundament für die Accountability (Rechenschaftspflicht) nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA)
Die Zeiten, in denen man im Admin Center einfach einen Haken bei „Ja, ich will“ gesetzt hat, sind vorbei. Microsoft regelt dies über das zentrale Data Protection Addendum (DPA), das Teil der Volumenlizenzverträge und des Microsoft Customer Agreements (MCA) ist.
Microsoft aktualisiert dieses Dokument regelmäßig, oft zum Jahresbeginn. Es enthält die EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU-Kommission von 2021, die als Rückfallebene dienen, sollte der aktuelle Angemessenheitsbeschluss kippen.
To-Do für Admins:
- Lade dir das aktuelle „Microsoft Products and Services Data Protection Addendum (DPA)“ herunter. Du findest es auf der offiziellen Microsoft Licensing Documents Seite oder im Microsoft Service Trust Portal.
- Lege es zu deinen Datenschutzunterlagen. Es ist der Beweis, dass Microsoft für dich weisungsgebunden arbeitet.
- Pro-Tipp: Prüfe im M365 Admin Center unter Einstellungen, Organisationseinstellungen, Organisationsprofil, ob dort spezifische Zusatzvereinbarungen gelistet sind. Das variiert je nach Lizenztyp zwischen Enterprise und Business/CSP.
Verarbeitungsverzeichnis (VVT) pflegen
M365 ist kein "Selbstläufer". Du musst im Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) genau dokumentieren, welche Daten in der Cloud landen. Ein Eintrag "Wir nutzen Office 365" ist für Prüfer ein rotes Tuch.
- Die notwendige Tiefe: Differenziere im VVT technisch sauber zwischen den Datenkategorien:
- Inhaltsdaten (Customer Content): E-Mails, SharePoint-Dateien, Teams-Chats.
- Diagnosedaten (Diagnostic Data): Telemetrie, Logs, Systemzustände (hierauf schauen Datenschützer besonders kritisch!).
- Dienstgenerierte Daten: Lizenzstatus, Nutzer-IDs.
- Tipp: Microsoft stellt im Trust Center detaillierte Listen bereit, welche Datenfelder (z. B. IP-Adressen, Subject-Lines) verarbeitet werden. Übernimm diese Kategorien in dein VVT, um Transparenz zu zeigen.
Transfer Impact Assessment (TIA)
Hier hat sich die Lage im Juli 2023 grundlegend geändert, aber Vorsicht ist weiterhin geboten.
- Die neue Rechtslage: Seit dem EU-US Data Privacy Framework (EU-US DPF) existiert wieder ein Angemessenheitsbeschluss. Formal dürfen Daten an zertifizierte US-Unternehmen (Microsoft ist gelistet) übermittelt werden, ohne dass komplexe Einzelfallprüfungen nötig sind.
- Warum trotzdem ein TIA? Datenschutzbeauftragte und Experten raten weiterhin dringend zu einer (zumindest vereinfachten) Risikoabschätzung (TIA), und zwar aus zwei Gründen:
- Rechtssicherheit (Plan B): Sollte der EuGH das Abkommen in einer Revision kippen (Stichwort "Schrems III"), fällst du automatisch auf die Standardvertragsklauseln (SCCs) zurück. Diese erfordern zwingend ein TIA.
- Transparenz: Du dokumentierst damit, warum der Einsatz sicher ist (z. B. durch Einsatz von Customer Key Encryption oder der EU Data Boundary, die Daten in Europa hält).
To-Do: Erstelle ein kurzes Dokument, das auf den Angemessenheitsbeschluss verweist, aber zusätzlich deine technischen Schutzmaßnahmen (Verschlüsselung, 2FA) auflistet.
Ebene 2: Technische Härtung des Tenants
Hier liegt die eigentliche Arbeit für Administratoren. Microsofts Philosophie lautet Productivity first, weshalb Standardeinstellungen oft auf maximale Datenübermittlung ausgelegt sind. Um dem Prinzip Privacy by Default (Art. 25 DSGVO) näherzukommen, müssen wir die Chattiness (Geschwätzigkeit) der Clients massiv einschränken.
Datenstandort prüfen (Data Residency)
Es reicht nicht mehr, nur auf den Speicherort der Mailbox zu schauen. Microsoft hat die EU Data Boundary (EUDB) am 26. Februar 2025 mit Phase 3 abgeschlossen. Seitdem bleiben nicht nur die Speicherung (Data at Rest), sondern auch die Verarbeitung personenbezogener Daten und sogar Support-Logs weitgehend innerhalb der EU- und EFTA-Grenzen.
- Der Check: Navigiere im Microsoft 365 Admin Center zu Einstellungen, Organisationseinstellungen, Organisationsprofil, Datenstandort (Data Location).
- Soll-Zustand: Hier muss für Exchange, SharePoint, OneDrive und Teams „EUR“ oder „DE“ gelistet sein.
- Legacy-Tenants: Wenn dein Tenant vor 2020 erstellt wurde, stehen hier möglicherweise noch „United States“ oder „Global“. Prüfe an dieser Stelle, ob du für das (meist kostenlose) Data Residency Legacy Move Program berechtigt bist, und beantrage den Umzug der Daten.
Die Grenze der EUDB: Microsoft behält sich vor, in eng begrenzten Sicherheitsfällen, die eine koordinierte globale Reaktion erfordern, Daten mit Schutzmaßnahmen auch außerhalb der EU zu verarbeiten. Bei einzelnen Azure-Diensten sind zudem zusätzliche Schritte nötig, damit der Support-Datenschutz greift. Die EUDB ist also stark, aber kein Nullwert beim US-Transfer. Sie gilt automatisch für europäische Tenants, du musst nur sicherstellen, dass deine Lizenzverträge in einer EU-Region geschlossen wurden.
Diagnosedaten und Telemetrie minimieren
Dies ist der Hauptkritikpunkt der Datenschutzkonferenz (DSK). Office-Anwendungen senden Telemetriedaten (Systemzustand, Absturzberichte, Feature-Nutzung) an Microsoft. Die Herausforderung: Microsoft hat die Bezeichnungen geändert. Was früher „Basic“ war, heißt heute meist „Erforderlich“ (Required).
To-Do über Intune, GPO oder Cloud Policy: Konfiguriere die Richtlinie „Konfigurieren der Ebene von an Microsoft gesendeten Clientsoftware-Diagnosedaten“.
- Empfohlener Wert „Erforderlich“ (Required): Sendet nur Daten, die technisch notwendig sind, um Office sicher und aktuell zu halten, etwa „Word stürzt beim Öffnen ab“. Es werden keine Dokumentinhalte oder Nutzernamen übertragen.
- Vermeide „Optional“: Sendet detaillierte Nutzungsanalysen.
- Spezialfall „Weder noch“ (Neither): Unterbindet jegliche Telemetrie, ist aber in der Praxis kaum nutzbar, da sie teilweise Updates und Support-Funktionen behindert. „Erforderlich“ gilt als akzeptabler Kompromiss und Best Practice.
"Verbundene Erfahrungen" steuern
Hier wird es juristisch komplex: Bei vielen dieser Features (etwa Übersetzer, 3D-Karten, Smart Lookup) agiert Microsoft nicht mehr als Auftragsverarbeiter, sondern als eigener Verantwortlicher (Controller). Die Daten verlassen also den streng geschützten Tenant-Bereich.
Die Unterscheidung:
- Erfahrungen, die Inhalte analysieren: PowerPoint Designer, Editor, Übersetzer. Hohes Datenschutzrisiko, da Textinhalte an Microsoft-Server gesendet werden.
- Erfahrungen, die Online-Inhalte herunterladen: Vorlagen, Schriftarten, 3D-Modelle. Geringeres Risiko.
Entscheidungshilfe: Für Hochsicherheitsbereiche (HR, Forschung, KRITIS) deaktivierst du die inhaltsanalysierenden Dienste per Richtlinie („Verbundene Erfahrungen, die Ihre Inhalte analysieren“). Rechne mit Beschwerden, da beliebte Komfort-Features wie der Design-Assistent in PowerPoint verschwinden. Hier ist eine Abwägung zwischen Produktivität und Datensparsamkeit nötig. Pro-Tipp: Wenn du diese Dienste zulässt, informiere die Nutzer in der Datenschutzerklärung explizit darüber, dass bei Nutzung des Übersetzers Daten an Microsoft gesendet werden.
Ebene 3: Sicherheit als Datenschutz (TOMs)
Art. 32 DSGVO fordert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Für Microsoft 365 bedeutet das: Standard-Einstellungen reichen nicht. Ein ungehärteter Tenant ist anfällig für Ransomware und Datenabfluss und damit ein potenzieller Datenschutzverstoß.
Identitätsschutz (MFA)
Zugriffskontrolle ist der wichtigste Hebel. Eine Kompromittierung (Identity Theft) gilt als meldepflichtiger Data Breach (binnen 72 Stunden). Die Strategie: Aktiviere Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für 100 % der Nutzer, Admins eingeschlossen.
- Option A (Basis/KMU): Nutze die Sicherheitsstandards (Security Defaults) in Entra ID. Diese erzwingen MFA über die Microsoft Authenticator App für alle und blockieren unsichere Anmeldungen. Nachteil ist das Alles-oder-Nichts-Prinzip mit kaum Ausnahmen.
- Option B (Enterprise/Business Premium): Nutze Conditional Access (Bedingter Zugriff). Damit steuerst du granular, etwa MFA nur außerhalb des Firmennetzes oder für alle außer Notfall-Admins. Voraussetzung ist eine Entra ID P1 Lizenz.
Wichtig: Blockiere Legacy Authentication (POP3, IMAP, SMTP). Diese Protokolle umgehen MFA oft und sind das Einfallstor Nr. 1 für Password-Spraying-Attacken.
Löschkonzepte (Retention Policies)
Daten horten widerspricht dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 DSGVO). Viele Admins verwechseln Backup mit Retention. Die Lösung: Nutze Microsoft Purview Data Lifecycle Management (ehemals Information Governance) und erstelle Aufbewahrungsrichtlinien (Retention Policies) im Purview Portal.
- Szenario Löschen: Lösche Chats in Teams automatisch nach zwei Jahren (Datensparsamkeit).
- Szenario Aufbewahren: Halte E-Mails der Buchhaltung zehn Jahre fest (GoBD), auch wenn der Nutzer sie löscht.
Der Vorteil: Automatisierung verhindert menschliche Fehler und stellt sicher, dass Altdaten fristgerecht vernichtet werden (Recht auf Vergessenwerden).
Externes Sharing begrenzen
Verhindere, dass interne Daten über anonyme Links („Jeder mit dem Link“) im Internet landen. Im SharePoint- und OneDrive-Admin-Center:
- Setze die globale Freigabestufe auf „Neue und vorhandene Gäste“.
- Deaktiviere „Jeder“ (Anyone-Links) oder setze zwingend ein Ablaufdatum (etwa 30 Tage) und Kennwörter für solche Links.
- Setze den Standard-Link-Typ auf „Nur Personen in Ihrer Organisation“, um versehentliche Freigaben zu minimieren.
Gäste-Management: Gäste (Guest Users) verbleiben oft ewig im System. Nutze Access Reviews (Zugriffsüberprüfungen) in Entra ID, um Gruppenbesitzer regelmäßig zu fragen, ob ein Gast noch Zugriff braucht. Für automatisierte Access Reviews wird eine Entra ID P2 Lizenz benötigt. Alternativ prüfst du halbjährlich per PowerShell-Skript.
Auditierung & Logging (Nachweispflicht)
Ohne Logs kannst du im Ernstfall nicht feststellen, welche Daten abgeflossen sind (Art. 33/34 DSGVO). Unified Audit Log: Stelle sicher, dass die Überwachung (Audit Log Search) im Purview Compliance Portal aktiviert ist. Seit Oktober 2023 ist das Logging in neuen Tenants standardmäßig an, bei Altbeständen lohnt die Kontrolle trotzdem.
Aufbewahrungsdauer:
- Standard (E3 / Business Premium): Logs werden 180 Tage gespeichert, seit dem 17. Oktober 2023 verdoppelt von vorher 90 Tagen.
- Premium (E5): Exchange-, SharePoint-, OneDrive- und Entra-Datensätze werden standardmäßig ein Jahr gespeichert, per Add-on bis zu zehn Jahre.
To-Do: Prüfe regelmäßig stichprobenartig die Logs auf Anomalien, etwa Massen-Download von Dateien oder Logins aus ungewöhnlichen Ländern.
Ebene 4: Copilot und KI im Tenant
Die größte neue Baustelle hat sich verschoben: weg von der reinen Office-Nutzung, hin zu Microsoft 365 Copilot. Copilot ändert die Datenschutzlage nicht, weil er neue Daten erzeugt, sondern weil er vorhandene Daten sichtbar macht. Jede Zugriffsberechtigung, die über Jahre schludrig vergeben wurde, wird mit Copilot zur durchsuchbaren Abfrage. Deshalb gehört KI in dieselbe Checkliste wie AVV und MFA.
Copilot erbt deine Berechtigungen (Oversharing)
Copilot für Microsoft 365 greift über den Microsoft Graph auf genau die Inhalte zu, die der anmeldende Nutzer ohnehin sehen darf: E-Mails, Teams-Chats, SharePoint-Bibliotheken, OneDrive. Copilot hebt keine Rechte aus, aber er findet in Sekunden, was ein Mensch nie manuell geöffnet hätte. Eine SharePoint-Site, die versehentlich für alle Mitglieder freigegeben ist, wird so zur Fundgrube. Microsoft nennt dieses Problem Oversharing.
- Prüfe vor dem Rollout, welche Sites und Dateien breit freigegeben sind. Die Oversharing-Reports aus SharePoint Advanced Management und Purview DSPM for AI zeigen, wo sensible Inhalte offen liegen.
- Setze Vertraulichkeitsbezeichnungen (Sensitivity Labels) in Purview. Copilot wertet sie aus: Verschlüsselte oder entsprechend klassifizierte Inhalte landen nicht ungefiltert in Antworten.
- Schränke mit Restricted Content Discovery gezielt die Sites ein, die Copilot gar nicht durchsuchen soll, etwa HR- oder Vorstandsbereiche.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Copilot
Copilot verarbeitet potenziell personenbezogene Daten in großem Umfang. Damit greift Art. 35 DSGVO: Vor dem Einsatz ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zu prüfen. Wenn bereits eine DSFA für Microsoft 365 existiert, ergänzt du sie um den Copilot-Teil, statt bei null zu beginnen.
- Lege je Verarbeitungszweck die Rechtsgrundlage fest (etwa berechtigtes Interesse oder Vertragserfüllung) und informiere die Beschäftigten nach Art. 13/14 DSGVO.
- In Unternehmen mit Betriebsrat ist die Einführung mitbestimmungspflichtig, weil Copilot eine Verhaltens- und Leistungskontrolle ermöglicht. Eine bestehende Betriebsvereinbarung zu Microsoft 365 ist der Ausgangspunkt.
- Zur Entlastung: Copilot-Interaktionen werden im Unified Audit Log protokolliert, Prompts und Antworten bleiben in der Mandantengrenze, und Microsoft nutzt sie laut eigener Zusage nicht zum Training der Basismodelle.
KI-Kompetenz ist Pflicht (AI Act)
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung (AI Act), dass Unternehmen für ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten sorgen, die KI-Systeme einsetzen. Für Copilot heißt das: Schulung und eine interne KI-Richtlinie sind keine Kür, sondern Vorgabe. Erstelle eine interne KI-Richtlinie und dokumentiere Schulungsnachweise. Beides ist zugleich ein Baustein für TISAX und ISO 27001. Copilot für Microsoft 365 liegt innerhalb der EU Data Boundary: Prompts, Antworten und die über Microsoft Graph abgerufenen Daten bleiben grundsätzlich in der EU-Infrastruktur. Das entlastet dein TIA, ersetzt es aber nicht.
Ebene 5: Die technische Kontrolle (PowerShell und Portal)
Die Punkte oben beschreiben, was eingestellt sein soll. Dieser Abschnitt zeigt, wie du den Ist-Zustand prüfst, ohne etwas zu ändern. Alle Befehle sind lesend (reine Get-Abfragen) und verändern nichts am Tenant. Für einen vollständigen, wiederholbaren Lauf nutzt du besser ein dediziertes Audit-Skript statt Einzelbefehle.
Legacy-Authentifizierung und MFA
Lies die im Tenant erlaubten Authentifizierungsmethoden und den Zustand deiner Conditional-Access-Policies aus. Benötigte Berechtigung: Policy.Read.All (lesend).
Connect-MgGraph -Scopes "Policy.Read.All"
Get-MgPolicyAuthenticationMethodPolicy |
Select-Object -ExpandProperty AuthenticationMethodConfigurations |
Select-Object Id, State
Get-MgIdentityConditionalAccessPolicy |
Select-Object DisplayName, StateMerke: Eine Policy im Status enabledForReportingButNotEnforced (Report-only) wird protokolliert, aber nicht erzwungen. Sie ist kein Schutz, sondern ein Test.
Externes Sharing (SharePoint und OneDrive)
Prüfe die tenantweiten Freigabeeinstellungen. Benötigt die SharePoint Online Management Shell und eine SharePoint-Administratorrolle (lesend).
Connect-SPOService -Url https://CONTOSO-admin.sharepoint.com
Get-SPOTenant |
Select-Object SharingCapability, DefaultSharingLinkType, DefaultLinkPermission, RequireAnonymousLinksExpireInDaysSoll-Zustand: SharingCapability auf ExternalUserSharingOnly (oder restriktiver), DefaultSharingLinkType auf Internal und ein gesetztes Ablaufdatum für anonyme Links.
Unified Audit Log aktiv?
Ein einziger Wert verrät, ob überhaupt protokolliert wird. Benötigt Exchange Online PowerShell. Wichtig: Die Abfrage muss in Exchange Online PowerShell laufen, in Security & Compliance PowerShell liefert UnifiedAuditLogIngestionEnabled immer False.
Connect-ExchangeOnline
Get-AdminAuditLogConfig |
Select-Object UnifiedAuditLogIngestionEnabledErgebnis True heißt: Das Logging läuft. Bei False fehlt dir im Ernstfall die Nachweisgrundlage nach Art. 33 DSGVO.
Postfach-Weiterleitungen (stiller Datenabfluss)
Externe Weiterleitungen sind ein klassischer Exfiltrationsweg nach einem kompromittierten Konto. Diese Abfrage listet alle Postfächer mit SMTP-Weiterleitung, ohne Mailinhalte zu lesen.
Get-ExoMailbox -ResultSize Unlimited -PropertySets Delivery |
Where-Object { $_.ForwardingSmtpAddress -ne $null } |
Select-Object UserPrincipalName, ForwardingSmtpAddress, DeliverToMailboxAndForwardDatenstandort
Für den Datenstandort je Workload gibt es keinen sauberen Lese-Befehl. Prüfe ihn im Microsoft 365 Admin Center unter Einstellungen, Organisationseinstellungen, Organisationsprofil, Datenstandort. Länderzuordnung und Tenant-Stammdaten liest du ergänzend mit Get-MgOrganization.
Diese Stichproben ersetzen kein strukturiertes Audit. Sie sind Momentaufnahmen, und die Existenz einer Policy beweist nicht ihre Wirksamkeit. Wer regelmäßig und revisionssicher prüfen muss (TISAX, ISO 27001, NIS2), braucht einen reproduzierbaren Collector, der Evidenzen sammelt, hasht und versioniert.
Ebene 6: Von DSGVO zu NIS2 und BSIG
Wer die Härtung aus Ebene 2 und 3 umgesetzt hat, erfüllt große Teile der NIS2-Pflichten bereits, ohne es zu wissen. Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Es verpflichtet nach Schätzungen rund 29.000 Unternehmen zu Risikomanagement, Vorfallsmeldung und Registrierung beim BSI. Eine Übergangsfrist sieht das Gesetz nicht vor.
Wo sich DSGVO und NIS2 überschneiden
§ 30 BSIG verlangt Risikomanagement in zehn Bereichen, von Risikoanalyse über Backup-Management und Kryptografie bis Multi-Faktor-Authentifizierung. Das deckt sich fast vollständig mit den TOMs, die Art. 32 DSGVO fordert. MFA, Löschkonzepte, Logging und Zugriffskontrolle zahlen auf beide Regime ein. Unternehmen mit einem ISMS nach ISO 27001 erfüllen damit bereits einen Großteil der NIS2-Anforderungen.
- § 32 BSIG: gestuftes Meldeverfahren mit 24 Stunden Frühwarnung, 72 Stunden Bericht und einem Monat Abschlussbericht. Die 72-Stunden-Frist kennst du aus der DSGVO; NIS2 zieht die erste Meldung auf 24 Stunden vor.
- § 38 BSIG: Die Geschäftsleitung haftet persönlich, muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und selbst Cybersicherheitsschulungen absolvieren. Datenschutz und IT-Sicherheit sind damit endgültig Chefsache.
- § 65 BSIG: Bußgelder bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen, bis 7 Mio. Euro oder 1,4 % für wichtige Einrichtungen.
Was NIS2 zusätzlich verlangt
Drei Dinge kennt die DSGVO nicht: die Registrierung beim BSI über das MUK-Portal (Frist war der 6. März 2026, Nachfrist bis 31. Juli 2026), das 24-Stunden-Meldeverfahren und die persönliche Geschäftsleitungshaftung. Prüfe zuerst die Betroffenheit nach § 28 BSIG: in der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz in einem der von der NIS2-Richtlinie erfassten 18 Sektoren (11 Sektoren hoher Kritikalität plus 7 sonstige kritische Sektoren; im deutschen BSIG in den Anlagen 1 und 2 gelistet).
Ist M365 nun DSGVO-konform?
Die Antwort lautet: Es ist kompliziert, aber machbar. Eine pauschale Aussage („Alles verboten“ oder „Alles erlaubt“) ist fachlich falsch. Die Bewertung ist dynamisch und hängt davon ab, ob du die Hausaufgaben aus den Härtungs-Maßnahmen oben gemacht hast. Die folgende Zeitleiste ordnet die wichtigsten Entwicklungen ein.
| Zeitraum | Ereignis | Admin-Takeaway |
| 2020–2022 | Die DSK hält einen datenschutzgerechten Einsatz von M365 für kaum möglich und wird im November 2022 in einer Festlegung konkret: Die Standardkonfiguration sei mangelhaft, weil unklar bleibe, welche Daten Microsoft zu eigenen Zwecken verarbeitet. | Wer M365 ungehärtet aus der Box betreibt, handelt gegen die Linie der Aufsichtsbehörden. |
| Juli 2023 | EU-US Data Privacy Framework: Durch den neuen Angemessenheitsbeschluss sind Datentransfers in die USA wieder legal möglich, sofern das US-Unternehmen zertifiziert ist (bei Microsoft der Fall). | Entschärft das Schrems-II-Problem massiv. |
| März 2024 | Der EDPS stellt fest, dass die EU-Kommission M365 selbst zeitweise nicht konform einsetzte: unklare Datenflüsse, lückenhafte Verträge. | Selbst Behörden nutzen M365, aber nur unter strengen Auflagen. |
| Februar 2025 | Microsoft schließt Phase 3 der EU Data Boundary ab. Nicht nur die Speicherung (Data at Rest), sondern auch die Verarbeitung personenbezogener Daten und Support-Logs erfolgt nun weitgehend in der EU/EFTA. | Reduziert den Datenabfluss in die USA auf ein technisches Minimum. |
| 11. Juli 2025 | Der EDPS stellt die Verfahren gegen die EU-Kommission ein, nachdem Kommission und Microsoft nachgebessert hatten. | Konformer Betrieb ist belegbar erreichbar, mit Auflagen. |
| 3. September 2025 | Das Gericht der EU weist die Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss ab (Rechtssache Latombe, T-553/23) und bestätigt das Data Privacy Framework. Eine Revision vor dem EuGH bleibt möglich. | SCC und TIA bleiben als Plan B relevant. |
| 6. Dezember 2025 | Das NIS2UmsuCG tritt in Kraft und verzahnt den Datenschutz mit verpflichtendem Risikomanagement und persönlicher Geschäftsleitungshaftung. | Die Härtung aus diesem Guide ist nicht mehr nur Datenschutz, sondern auch NIS2-Vorbereitung. |
Vom Minenfeld zum kalkulierbaren Risiko
Die Frage, ob Microsoft 365 DSGVO-konform ist, lässt sich heute deutlich differenzierter beantworten als noch zu Zeiten des Schrems-II-Urteils. Die rechtliche Grauzone ist durch das EU-US Data Privacy Framework (2023, im September 2025 gerichtlich bestätigt) und die technische Umsetzung der EU Data Boundary deutlich kleiner geworden.
Dennoch gilt für Administratoren: Vertrauen ersetzt keine Konfiguration. Microsoft liefert mit M365 eine Plattform, die im Standard (Out of the Box) auf Komfort und Datenaustausch optimiert ist, nicht auf Datensparsamkeit. Ein ungehärteter Tenant ist daher nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern auch ein Compliance-Verstoß.
Deine Strategie für den rechtssicheren Betrieb:
- Technik vor Recht: Bevor du dich in juristischen Details verlierst, schaffe technische Fakten. Begrenze die Telemetrie auf Required, erzwinge MFA und prüfe den Datenstandort. Sicherheit (TOMs) ist der stärkste Datenschutz.
- Dokumentation als Versicherung: Ohne unterschriebenen AVV und ein gepflegtes Verarbeitungsverzeichnis (VVT) nützt die beste Technik nichts. Dokumentiere deine Maßnahmen, um im Fall einer Prüfung Rechenschaft ablegen zu können.
- Prozess statt Projekt: Datenschutz in der Cloud ist nie fertig. Prüfe regelmäßig deine Einstellungen, am besten mit einem reproduzierbaren Read-only-Audit (Ebene 5).
- Neue Regime mitdenken: Copilot und KI bringen eigene Pflichten (DSFA nach Art. 35 DSGVO, KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act), und seit Dezember 2025 verzahnt NIS2 den Datenschutz mit verpflichtendem Risikomanagement. Wer die Härtung dieses Guides umsetzt, erfüllt große Teile davon automatisch.
Wer diese Punkte beachtet, verlässt den Bereich der Fahrlässigkeit und betreibt Microsoft 365 nach aktuellem Stand der Technik verantwortungsvoll und sicher.
weitere Artikel
weitere Links
- Microsoft EU Data Boundary abgeschlossen (Feb. 2025) – Ankündigung zum Abschluss von Phase 3 (Speicherung, Verarbeitung, Support-Logs in der EU/EFTA).
- Microsoft Trust Center: NIS2 Compliance – Microsofts Einordnung der NIS2-Anforderungen für Cloud-Dienste.
- Microsoft Learn: Auditing-Lösungen in Purview – Beleg für Audit-Retention (180 Tage Standard seit 17.10.2023, ein Jahr bzw. 10 Jahre bei E5).
- Microsoft Learn: Get-AdminAuditLogConfig – Cmdlet-Referenz inkl. Hinweis, dass UnifiedAuditLogIngestionEnabled nur in Exchange Online PowerShell korrekt ausgelesen wird.
- Microsoft Learn: Property-Sets für Get-EXOMailbox – belegt das Property-Set „Delivery“ mit den Weiterleitungs-Properties.
- Heuking: EuG bestätigt das EU-US Data Privacy Framework (03.09.2025) – Analyse des Latombe-Urteils (T-553/23) inkl. offener Revision zum EuGH.
- EDPS: Abschluss des Verfahrens zur M365-Nutzung der EU-Kommission (11.07.2025) – Primärquelle zur Verfahrenseinstellung.
- usd: NIS2UmsuCG offiziell in Kraft (06.12.2025) – Inkrafttreten, Schwellenwerte, keine Übergangsfrist.
- GT Law: NIS2 in Germany – the new BSI Act – ausführliche Einordnung von Meldefristen, Bußgeldern und Geschäftsleitungshaftung (§ 38).
- Gesellschaft für Datenschutz: Registrierungsfrist endet 06.03.2026 – Portalstart 06.01.2026, Registrierungsfrist 06.03.2026.
- börse-express: Letzte Chance zur NIS2-Registrierung bis 31. Juli sanktionsfrei – belegt die sanktionsfreie Nachfrist bis 31.07.2026.
- dr-datenschutz.de: Beiträge zu NIS2 – laufende fachjuristische Einordnung rund um NIS2 und Datenschutz.
- Raphael Köllner (Sessionize-Profil) – Vorträge und Deep Dives zum vertraglichen und datenschutzrechtlichen Rahmen von Microsoft 365.
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